Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Sektionsvorstand den Sektionsanteil am Beitrag ermäßigen oder erlassen. Bei Eintritt ab dem 01.09. eines Jahres gilt ein ermäßigter Beitrag.
Beitragsumstufungen erfolgen automatisch durch die Sektionsgeschäftsstelle bei Vollendung des 18. und 25. Lebensjahres.
Senioren, die bis zum 31.12. eines Jahres 70 Jahre alt geworden sind, erhalten ab dem Folgejahr auf Antrag die B-Mitgliedschaft. Der Antrag muss bis spätestens 30.09. eines Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.
Alleinerziehende erhalten auf Antrag, bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung, die Familienmitgliedschaft, d.h. A-Mitglied-Familie 70,- €, Kinder sind bis 18 Jahre beitragsfrei. Der Antrag u. die Erklärung müssen bis spätestens 30.09.des Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.
Partnermitgliedschaft bedeutet A-Mitglied und B-Mitglied mit gemeinsamer Anschrift und Zahlung des Gesamtbetrages in einem Vorgang, um den Partnerbeitrag in Höhe von 115,- Euro plus einmalig 20,- Euro Aufnahmegebühr abbuchen zu können.
Beitragseinzug: Jedes neue Mitglied muss grundsätzlich eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ist der Kontoinhaber nicht der Hauptantragsteller, muss auch die Anschrift des Kontoinhabers in das Formular der Einzugsermächtigung eingetragen werden. Der Beitrag wird bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Aufnahme eingezogen. Der Beitragseinzug für das Folgejahr erfolgt am 02. Januar eines Jahres. Fallen die Abbuchungstermine nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Barzahler überweisen oder zahlen den Jahresbeitrag bar in der Geschäftsstelle bis zum 31.01. eines Jahres. Eine Rechnung wird nicht zugesandt. Der Mitgliedsausweis wird erst nach Zahlung ausgehändigt oder zugesandt.
Der Mitgliedsausweis wird nach Abbuchung der Lastschrift Mitte bis Ende Februar aus München versendet. Mitgliedern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Ausweis ab Mitte Februar nach Eingang der Überweisung zugesandt. Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Ist der Ausweis bis zum 28. Februar eines Jahres nicht bei Ihnen eingetroffen, benachrichtigen Sie bitte unsere Geschäftsstelle.
Versicherungsschutz ist nur gegeben, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Jahresbeitrag bezahlt wurde.
Wenn Sie glauben, dass die Beitragshöhe nicht stimmt oder wir einen Fehler gemacht haben, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie das Geld über die Bank zurückfordern.
Die Gebühren für Rücklastschriften sind sehr hoch.
Mahnungen wegen nicht bezahlter Beiträge sind für beide Seiten ärgerlich und aufwendig. Für eine erste Mahnung berechnen wir säumigen Zahlern 2,50 €, für eine 2. Mahnung 5,- € und für die 3. Mahnung 7,50 €.
Änderung Anschrift: Laut Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, Änderungen der Anschrift alsbald, spätestens bis zum 06.12. eines Jahres, der Sektion mitzuteilen. Nur so ist es möglich, den Versand von Ausweis, „Wuppertal Alpin“ und „Panorama“ zu garantieren.
Änderung Konto- oder Bankwechsel: Änderungen müssen bis spätestens 06.12. eines Jahres der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Bei nicht eingelösten Bankeinzügen berechnet Ihre Bank Stornogebühren, die Sie in voller Höhe zu tragen haben.
Änderung Beitragskategorie: Für die Änderung der Beitragskategorie, z.B. Seniorenbeitrag oder Beitrag Schwerbehinderung ab 50% muss der Antrag bzw. die Kopie des Schwerbehindertenausweises bis spätestens 06.12. eines Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.
Kündigungen sind nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben, auch als E-Mail, muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 30.09. eines Jahres vorliegen. Bei Partner- oder Familienmitgliedschaft muss das A-Mitglied benennen, wer gekündigt wird und wer evtl. weiter Mitglied der Sektion bleibt. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt.
Bitte senden Sie uns keine Einschreibebriefe, da die Geschäftsstelle nur stundenweise besetzt ist.
Die Satzung der Sektion wird mit der Aufnahme (Ausstellung des gültigen DAV-Ausweises) anerkannt.
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Die Kennungen der Einzugsermächtigungen bzw. des SEPA-BasisLastschriftmandats:
Jedem Mitglied (Mandat) wird eine eindeutige Mandatsreferenz zugeordnet.
Diese setzt sich wie folgt zusammen: 002500 – Mitgliedsnummer
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) lautet: DE18ZZZ00000238556
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 02. Januar eines Jahresabgebucht. Fällt das genannte Datum nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.