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© DAV/Marisa Koch
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Formulare & Dokumente

Hier findest Du eine Übersicht aller wichtigen Formulare und Information rund um Deine Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins e. V.
 

Antrag Alleinerziehende

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SEPA Einzugsermächtigung

Herunterladen (111.21KB, pdf)

Satzung der Sektion Wuppertal

Herunterladen (4.25MB, pdf)

Hinweise zur Mitgliedschaft – allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eine Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.

Mit der Aufnahme in die Sektion wird die Satzung der Sektion anerkannt. Sie ist für jedes Mitglied bindend. Des Weiteren werden die Ziele des DAV unterstützt.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.


Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten unabhängig vom Eintrittsdatum, für das gesamte jeweilige Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahres (halber Beitrag im ersten Jahr). 

Ein Vollbeitrag ist ab dem Jahr des 26. Geburtstags zu zahlen. 

Bei den Kategorieneinteilungen gilt das Geburtsjahr und nicht der Geburtstag.

Eintritt ab 01. September

Bei Eintritt ab dem 1.September eines Jahres gilt ein ermäßigter/halber Beitrag.

Mitgliedschaft für Partner*innen

Ein Partner*innen Beitrag wird gewährt, wenn der/die Partner*in derselben DAV-Sektion angehört, beide Mitglieder eine identische Anschrift aufweisen und beide Mitgliedsbeiträge in einem Zahlvorgang beglichen werden.

Altersabhängig

Kind/Jugend bis zum Jahr des 19. Geburtstags.

Junior*innen ab dem Jahr des 19. Geburtstags bis zum Jahr des 26. Geburtstags.

Senior*innen erhalten ab dem Kalenderjahr ihres 71.Geburtstages, auf Antrag, eine ermäßigte B-Mitgliedschaft. Der Antrag muss der Geschäftsstelle spätestens bis zum 30.November vorliegen.

Schwerbehinderung

Bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % kann eine entsprechende Änderung der Beitragskategorie beantragt werden. Hierfür muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises spätestens bis zum 30.November eines Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen.

Familienmitgliedschaft

Im Familienverbund lebende Kinder & Jugendliche bis zum Jahr ihres 19. Geburtstags sind beitragsfrei.

Ein Familienbeitrag wird gewährt, wenn alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören, dieselbe Adresse hinterlegt ist und der Mitgliedsbeitrag für alle Familienmitglieder in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder & Jugendliche nicht automatisch im Jahr ihres 19. Geburtstages, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend fristgerecht gekündigt wurde.

Familienmitgliedschaft für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Personen gilt: auf Antrag sind im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis zum Kalenderjahr ihres 19.Geburtstags beitragsfrei, wenn mindestens ein Vollbeitrag entrichtet wird, alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören, dieselbe Adresse hinterlegt ist und der Mitgliedsbeitrag für alle Familienmitglieder in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

Gastmitgliedschaft

Gastmitglieder sind C-Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior*in oder als Kind/Jugendliche*r einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) oder des Alpenvereins Südtirol (AVS) angehören.

Soziale Besonderheiten

Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Sektionsvorstand den Sektionsanteil am Beitrag ermäßigen oder erlassen.

Bei einem Wechsel von einer anderen Alpenvereinssektion zur Sektion Wuppertal wird keine Aufnahmegebühr fällig. Dies gilt für den Wechsel von Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV), Österreichischen Alpenvereins (OeAV) und des Alpenvereins Südtirol (AVS).

Für einen Sektionswechsel muss die Mitgliedschaft in der aktuellen Sektion zum Ende des laufenden Beitragsjahres gekündigt werden, die Kündigungsfrist endet dabei immer am 30.September. Gleichzeitig kann eine unterjährige, beitragsfreie C-Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal beantragt werden.

Die kostenfreie C-Mitgliedschaft gilt nur bis zum Ende des laufenden Beitragsjahres. Danach wird das Mitglied automatisch in die A-, B-, D-, K-Mitgliedschaft der Sektion Wuppertal übernommen.

Die gesetzliche Widerrufsfrist für Online-Verträge beträgt 14 Tage, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der vertraglich vereinbarten Leistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist gilt nicht bei Vereinsmitgliedschaften. Trotzdem akzeptieren wir einen Widerruf innerhalb von 14 Tagen, wenn noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde und der Ausweis unbenutzt zurückgeschickt wird.

Eine Änderung der Beitragskategorie erfolgt nicht während des laufenden Beitragsjahres, sondern automatisch ab dem Kalenderjahr, in dem das 19. bzw. 26. Lebensjahr erreicht wird. Kategoriewechsel im laufenden Jahr (z.B. bei Heirat oder dem Nachweis für eine Ermäßigung) sind nicht möglich.

Jedes neue Mitglied muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Mitglieder, die vor 2022 beigetreten sind und seinerzeit keine Einzugsermächtigung erteilt haben, genießen Bestandsschutz.

Bei Neuaufnahmen wird der Beitrag und die Aufnahmegebühr 14 Tage nach der Aufnahme eingezogen.

Der Beitrag für das Folgejahr wird grundsätzlich jeweils am 2.Januar eingezogen. Fällt der Abbuchungstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

Mitglieder, die Bestandsschutz genießen und kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen den Jahresbeitrag bis spätestens 31.Januar eines Jahres. Eine Rechnung wird nicht zugesandt. 

Jedem Mitglied bzw. jedem SEP-Lastschriftmandat wird eine eindeutige Mandatsreferenz zugeordnet. Die Mandatsreferenz setzt sich wie folgt zusammen:

Sektionsnummer (025) + Ortsgruppe (00) oder (01) + Mitgliedsnummer

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Sektion lautet: DE18ZZZ00000238556

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Beitragshöhe nicht stimmt oder ein Fehler vorliegt, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Geschäftsstelle, bevor Sie eine Lastschrift über ihre Bank zurückgeben lassen.

Die anfallenden Gebühren für eine Rücklastschrift, welche je nach Bank variieren können, sind vom jeweiligen Mitglied in voller Höhe zu tragen.

Für Mahnungen, wegen nicht gezahlter Beiträge/Gebühren, fallen je Mahnung entsprechende Bearbeitungskosten an.

Der aktuelle Mitgliedsausweis wird nach dem Beitragseinzug, Mitte bis Ende Februar, vom Bundesverband versendet.

Mitgliedern, die den Mitgliedsbeitrag überweisen, erhalten diesen erst nach Eingang der Zahlung zugesandt.

Sollte der aktuelle Mitgliedsausweis bis Ende Februar eines Jahres nicht eingetroffen sein, benachrichtigen Sie bitte die Geschäftsstelle.

Der Mitgliedsausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Den digitalen Mitgliedsausweis können Sie über den Mitglieder-Selfservice mein.alpenverein.de des DAV (mit separater Registrierung/Anmeldung) abrufen. 

Zur Registrierung benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer und die IBAN der uns erteilten Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag. Geben Sie für die Sektionsnummer die "025" und für die Ortsgruppe "00" oder "01"ein.

Der digitale Mitgliedsausweis ist ein optionales Angebot für alle Mitglieder bzw. Mitgliedshaushalte in Form einer PDF-Datei. Neben der Möglichkeit des Herunterladens aus dem Mitglieder-Selfservice, wird er dem Mitglied bei Abruf automatisch per E-Mail zugestellt. 

Für neue Mitglieder ist er frühestens 3 Wochen nach dem Beitritt abrufbar. Der neue Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr kann ab 1. Februar heruntergeladen werden. Gültig ist er - wie auch der gedruckte Mitgliedsausweis - nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. 

Ein Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der Jahresbeitrag vollständig bezahlt wurde. 

Laut Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, Änderungen der Anschrift und Bankverbindung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.November eines Jahres, der Geschäftsstelle der Sektion mitzuteilen. 

Nur so ist ein zuverlässiger Versand des Mitgliedsausweises, der Vereinsmitteilungen von „Wuppertal Alpin“ und „Panorama“ möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich zum 31.Dezember eines Jahres möglich.

Die Kündigung ist spätestens bis zum 30.September des jeweiligen Jahres in Textform zu erklären und muss der Geschäftsstelle der Sektion vorliegen.

Verspätet eingegangene Kündigungen können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden erst für das Folgejahr wirksam.

Jedes volljährige Mitglied muss seine Mitgliedschaft selbst kündigen. Eine Kündigung durch eine andere Person ist nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird. Minderjährige Mitglieder können durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen gekündigt werden.

Jede Kündigung wird von der Geschäftsstelle textlich bestätigt.

Ein Teil des Mitgliedsbeitrags muss von der Sektion Wuppertal an den Bundesverband des Deutschen Alpenvereins abgeführt werden. Dieser Verbandsbeitrag dient u.a. dazu, die Solidaraufgaben des DAV (z.B. Förderung von Hütten, Wegen und Kletteranlagen) und die Bundesgeschäftsstelle mit ihren Serviceangeboten sowie die Versicherungen, die der DAV für die Sektionen und Mitglieder abgeschlossen hat, zu finanzieren.

Ein kleinerer Teil geht an den Landesverband des DAV in NRW (u.a. Mitgliedschaft im LSB und SSBK). Damit werden vor allem die Aufgaben des Landesverbands im Bereich Naturschutz und Wettkampfklettern bestritten.

Je nach Mitgliederkategorie und der jeweiligen Beitragshöhe variiert der Anteil, den die Sektion Wuppertal für ihre Aufgaben einsetzen kann. Über alle Mitgliederkategorien hinweg beträgt dieser Anteil derzeit etwas über fünfzig Prozent der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen. Fast die Hälfte geht somit an die Verbände, in denen die Sektion Wuppertal Mitglied ist.

Postversand

Bitte senden Sie uns keine Einschreibebriefe, da die Geschäftsstelle nur stundenweise besetzt ist.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist gem. § 17 Abs 1 ZPO Wuppertal.

Der Gerichtsstand ist gem. § 17 Abs 1 ZPO Wuppertal.

Versicherungen

Orientierung mit der Webseite alpenvereinaktivcom, die in einem Smartphone aufgerufen ist. | © DAV /Silvan Metz
© DAV /Silvan Metz

Wenn der Notruf unausweichlich ist: Als DAV-Mitglied bist Du beim Bergsport rundum abgesichert. Erfahre mehr über alle unsere Versicherungen und wohin Du Dich im Schadensfall wenden kannst.

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz des Alpinen Sicherheits-Service bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).

Außerdem ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich über die Reisegepäckversicherung für Hüttengäste versichert .

 

Weitere optionale Versicherungen des DAV findest Du auf der Seite des Alpenvereins.


Bankverbindungen

Sektion Wuppertal
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE94 3305 0000 0000 5320 85
BIC: WUPSDE33
Gläubiger-ID: DE18ZZZ00000238556
 
Raika Bank St. Jakob/Def.
IBAN: AT77 3637 8000 0502 1001
BIC: RZTIAT22378


Kontakt zur Sektion

Du kannst über unsere Geschäfsstelle Kontakt zu uns aufnehmen, per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular.

Allgemeine Anfragen

    

Geschäftsstelle

Badische Straße 76
42389 Wuppertal

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