Historisches der DAV Sektion Wuppertal e. V.
Gründung der Sektion Bergisches Land
MITTEILUNGEN DES DEUTSCHEN UND OESTERREICHISCHEN ALPENVEREINS
HERAUSGEGEBEN VOM CENTRAL-AUSSCHUSS DES D. u. OE. ALPENVEREINS
1891: Nr.2 - 24
Rundschreiben des Central-Ausschusses Nr. 204, (Vereinsangelegenheiten)
31. Jänner 1891.
Wir beehren uns mitzuteilen, dass sich in Barmen eine neue Sektion unter dem Namen „Bergisches Land" gebildet hat, welche wir hiermit im Kreise unseres Gesamtvereins auf das Herzlichste begrüßen.
v. Adamek, 1. Präsident
1891: Nr.6 - 84
Barmen. Die neugegründete Sektion „Bergisches Land", welche bereits 52 Mitglieder zählt, hat die Vorstandswahlen mit folgenden Ergebnissen vorgenommen: Herr Prof. Dr. Kaiser-Barmen, als Vorsitzender, Herr Kaufmann Emanuel Schmidt-Elberfeld, als Vorsitzender-Stellvertreter, Herr Fabrikant Friedr. Hermann Rittershaus-Barmen, als Cassier, Herr Realschullehrer Dr. Adolf Arndt-Barmen, als Schriftführer, und Herr Kaufmann Jul. Bornheim-Elberfeld, als Schriftführer-Stellvertreter.
Die monatlichen Vereinsabende finden abwechselnd in Barmen und Elberfeld je am zweiten Mittwoch im Monat statt.
Bereits fünf Jahre später, im Laufe des Jahres 1896 trat der damalige Vorstand zurück und verließ zusammen mit anderen Mitgliedern die Sektion Bergisches Land und gründeten am 25. November 1896 die Sektion Barmen.
Im Jahre 1910 benannte sich die Sektion Bergisches Land in Sektion Elberfeld um. Eine weitere Umbenennung in Sektion Wuppertal erfolgte im Jahre 2005.
Seither bestanden diese beiden Sektionen nebeneinander in zuerst selbständigen Städten (Barmen u. Elberfeld) und seit 1929 in der zusammengeführten Stadt Wuppertal.
2021 Verschmelzung der beiden Sektionen
Nach 125-Jahren getrennter Wege folgt ein gemeinsamer in die Zukunft.
Beide Sektionen verfolgten gleiche Ziele. Deshalb und dem Gedenk der gemeinsamen historischen Wurzeln haben sie bereits seit Jahren umfangreiche Felder der Zusammenarbeit gesucht, gefunden und gemeinsam betrieben, insbesondere im Auftreten gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit.
Die wesentlichen Ziele der Verschmelzung waren:
- Bündelung der Kräfte;
- Einsparung von Ressourcen;
- Steigerung der Attraktivität und des Mitgliederservices;
- kraftvollere Präsenz in der Öffentlichkeit;
- Sicherung nachhaltiger Zukunftsfähigkeit.
Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 20.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 26.08.2021 erfolgte die Verschmelzung beider Sektionen.
Juristisch betrachtet wurde die damalige Sektion Wuppertal auf die Sektion Barmen verschmolzen und die Sektion Barmen hat sich in Sektion Wuppertal umbenannt.
So viel zur Historie und der gemeinsamen Vergangenheit (näheres unter Verschmelzung)!
Verschmelzung
der Sektionen Barmen & Wuppertal
Hinweis: Die hier wiedergegebenen Texte sind im Original in der Sonderausgabe des Wuppertal Alpin zur Verschmelzung der Sektionen erschienen und stellen den Stand zum 30.07.2021 dar!
Zur Vorgeschichte
Vielen von Ihnen wird der Text
„Nach 125 Jahren Trennung gemeinsam in die Zukunft“
auf der Titelseite dieses Sonderheftes nicht viel sagen, denn die wenigsten werden die Chronik der Sektion Barmen (1896 – 2006) gelesen haben. Der Ursprung bzw. die Geschichte der Sektion Barmen begann bereits fünf Jahre vor der eigentlichen Gründung, denn im Jahr 1891 wurde in der Concordia (Gesellschaftshaus in Barmen) die Sektion „Bergisches Land“ gegründet. Im Laufe des Jahres 1896 trat der damalige Vorstand zurück und verließ zusammen mit anderen Mitgliedern die Sektion Bergisches Land und gründeten am 25. November 1896 die Sektion Barmen. Im Jahre 1910 benannte sich die Sektion Bergisches Land in Sektion Elberfeld um. Eine weitere Umbenennung in Sektion Wuppertal erfolgte im Jahre 2005.
Die Mitgliederversammlungen der Sektionen Barmen & Wuppertal haben die wesentlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Verschmelzung beschlossen und somit die Vorstände beauftragt diese vorzubereiten. Es folgten weitere interne Überlegungen und der Sachverhalt wurde mit der Justiziarin vom DAV-Bundesverband erörtert. Im Nachgang erfolgte ein Gespräch mit dem zu beurkundenden Notar und es wurden der Entwurf zum Verschmelzungsvertrag, der gemeinsame Verschmelzungsbericht und die erforderliche Satzungsänderung der Sektion Barmen vorbereitet. Die Satzungsänderungen wurden zwischenzeitlich vom DAV-Bundesverband geprüft und für umsetzbar erachtet.
Gemäß § 7 f der DAV-Satzung besteht für die Vermögensübertragung im Rahmen der Verschmelzung eine Genehmigungspflicht durch das Präsidium des DAV. Die
Zustimmung erfolgte in der Sitzung Januar 2021.
Die geplante Zusammensetzung des zu wählenden zukünftigen Vorstandes mit Verteilung der Hauptaufgaben und den entsprechenden Zuordnungen der Referate und Gruppen wurde erarbeitet. Eine graphische Darstellung befindet sich weiter hinten.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung der Sektion Wuppertal vom 27. Februar 2020 erfolgte die Mitgliederbefragung zur Namensfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der beiden Sektionen Barmen und Wuppertal. Wenngleich in der Mitgliederversammlung der Sektion Barmen die Mitgliederbefragung nicht beschlossen wurde und ein Meinungsbild zum Namen „Sektion Wuppertal“ erfolgte, so war es dennoch der Wunsch des „Barmer Vorstandes & Beirates“, auch für die Mitglieder der Sektion Barmen diese Mitgliederbefragung durchzuführen.
Fast zwei Drittel (65,8 %) der Rückmeldungen, der Ende 2020 durchgeführten Mitgliederbefragung beider Sektionen zur Namensfindung der gemeinsamen Sektion, haben sich für Sektion Wuppertal entschieden.
Somit wird in der anstehenden Verschmelzungsversammlung über den neuen Namen
Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
abgestimmt.
Die Ziele, Rahmenbedingung und Auswirkungen für die Mitglieder werden in dem gemeinsamen Verschmelzungsbericht umfassend dargestellt.
Mit all diesen intensiven Vorbereitungen für eine tragfähige Basis gehen wir nun in die Verschmelzungsversammlungen. Im Bewusstsein der Tradition, aber auch der Verpflichtung, sich neuen Herausforderungen nicht zu verschließen! Vor dem Hintergrund der Konkurrenz sporttreibender Vereine und kommerzieller Veranstalter mit immer neuen Sportvarianten, die den möglichst ungebundenen Nutzer kreieren, der heute dies und morgen das betreiben will, muss sich auch der Alpenverein verändern.
Es steigen auch die Erwartungen unserer Mitglieder an unsere Angebote und Betreuungsmöglichkeiten. Um ihnen in zunehmendem Maße zu entsprechen, wollen beide Sektionen gemeinsam in einer Sektion den Alpenverein in Wuppertal in die Zukunft führen und ihn für alle Mitglieder weiterentwickeln um auch für neue Mitglieder, namentlich für junge und Familien, attraktiv zu sein.
der Sektionen Barmen und Wuppertal
im Deutschen Alpenverein e. V.
zur gemeinsamen Sektion
gemäß § 8 UmwG
1.
a) Herr Andreas Sauerwein (1. Vorsitzender), geboren am 15. Oktober 1969, wohnhaft in 42283 Wuppertal, Paracelsusstraße 73,
b) Herr Carsten Scheel (Vorstand), geboren am 27. Juli 1969, wohnhaft in 42289 Wuppertal, Richard-Strauss-Allee 22,
hier handelnd als gemeinsam vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder für die Sektion Barmen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. mit dem Sitz in Wuppertal,
eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 1550
(Vereinsanschrift: Badische Straße 76, 42389 Wuppertal)
- nachstehend „der aufnehmende Verein“ -,
- nachstehend auch „die Sektion Barmen“ genannt -,
2.
a) Herr Peter Bannenberg (Vorstand), geboren am 12. August 1958, wohnhaft in 42287 Wuppertal, Peterstr. 39,
b) Herr Andreas Lohmann (1. Vorsitzender), geboren am 1. November 1964, wohnhaft in 42899 Remscheid, Yorkstr. 2a,
hier handelnd als gemeinsam vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder für die Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. mit dem Sitz in Wuppertal,
eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 1577
(Vereinsanschrift: Badische Str. 76, 42389 Wuppertal)
- nachstehend „der übertragende Verein“ -,
- nachstehend auch „die Sektion Wuppertal“ genannt -,
1. Vorbemerkung
Zwischen den vorbezeichneten Vereinen, vertreten wie vorstehend, wird ein Vertrag über den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Verein abgeschlossen. Für die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages bedarf es neben dessen Beurkundung der Genehmigung der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine. Bei den zu erschmelzenden Vereinen handelt es sich um Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV). Beide Sektionen sind eingetragene Vereine mit Sitz in Wuppertal und gemeinnützig anerkannt. Es werden daher weder Anteile umgetauscht noch Barabfindungen gemäß §§ 29 ff. UmwG für Mitglieder gewährt.
2. Ausgangslage und Ziele der Verschmelzung
Bereits im Jahre 1891 gründeten Barmer und Elberfelder Persönlichkeiten die damalige Sektion Bergisches Land. Aus ihr gliederte sich fünf Jahre später die Sektion Barmen aus und der Rest benannte sich um in Sektion Elberfeld. Seither bestehen diese beiden Sektionen nebeneinander in zuerst selbständigen Städten und seit 1929 in der zusammengeführten Stadt Wuppertal. Im Jahre 2005 hat sichdie Sektion Elberfeld in Wuppertal umbenannt.
Auf Grund dieser Ausgangslage besteht das Anliegen der Mitglieder und Vorstände der Sektionen Barmen und Wuppertal, die traditionsreiche fast 130-jährige Geschichte des Alpinismus in Wuppertal in einem leistungsfähigen Verein für die Zukunft zusammenzuführen und fortzuschreiben.
Nach 125-Jahren getrennter Wege folgt ein gemeinsamer in die Zukunft. Beide Sektionen verfolgen bereits gleiche Ziele. Deshalb und dem Gedenk der gemeinsamen historischen Wurzeln haben sie bereits seit Jahren umfangreiche Felder der Zusammenarbeit gesucht, gefunden und gemeinsam betrieben, insbesondere im Auftreten gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit.
Durch die bereits vielen Gemeinsamkeiten beider Sektionen ergibt sich schon heute nachfolgende Situation:
- ein Internetauftritt,
- gemeinsame Kletterhalle „Wupperwände“,
- eine Wandergruppe,
- eine Vortragsveranstaltungsreihe,
- ein Mitteilungsheft „Wuppertal Alpin“,
- gemeinsame Aktivitäten der Jugend,
- durchlässige Touren- und Ausbildungsangebote,
- gleiches Ausbildungskonzept, auf das die Ausschreibungen beider Sektionen bezogen werden,
- von Mitgliedern beider Sektionen organisierte Klettertreffs,
- Projekt DAV-Haus Astenberg,
- und, und, und.
Angesichts dieser bereits praktizierten Zusammenarbeit ist die vorgesehene Verschmelzung zu einer einheitlichen juristischen Struktur ein folgerichtiger Schritt zu noch mehr Effizienz.
Dabei werden beide Ursprungssektionen gleich behandelt. Der Weg der Verschmelzung von zwei gleichberechtigten Sektionen zu einer gemeinsamen Sektion ist hierfür der einzig richtige. Die Mitgliederversammlungen 2020 beider Sektionen gaben ihren jeweiligen Vorständen diesbezügliche entsprechende Aufträge. Des Weiteren wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Verschmelzung beschlossen.
Die wesentlichen Ziele der Verschmelzung wurden bei den Mitgliederversammlungen ebenso diskutiert. Sie lauten:
- Bündelung der Kräfte;
- Einsparung von Ressourcen;
- Steigerung der Attraktivität und des Mitgliederservices;
- kraftvollere Präsenz in der Öffentlichkeit;
- Sicherung nachhaltiger Zukunftsfähigkeit.
In der heutigen Zeit fällt es nicht leicht, geeignete und willige Mitglieder für frei werdende Funktionen zu finden. Diese Schwierigkeit wird weiterhin zunehmen.
Durch eine Verschmelzung ergeben sich nachfolgende Vorteile:
- für eine geringere Zahl von Funktionen kommen mehr Mitglieder in Betracht,
- es muss nur noch ein Vorstand und ein Beirat besetzt werden,
- Funktionen können durch Teilung der Arbeit attraktiver gemacht werden.
Weitere konkrete Ziele und erwartete Vorteile sind:
- Durch noch bessere und vielfältigere Angebote für Aus- und Fortbildung sowie im Wettkampfbereich bei allen Berg- und Schneesportarten, mehr Service und stärkere Präsenz in der Öffentlichkeit können vor allem mehr Jugendliche als Mitglieder gewonnen werden.
- Neuzugängen wird die schwierige Frage erspart, welcher der beiden Ursprungssektionen sie beitreten sollen.
- Der größere Verein bekommt im Sinne unserer Anliegen auf politische Entscheidungen stärkeren Einfluss.
- Wie andere Sektionen für ihre Städte werben, werben auch wir mit dem Sektionsnamen für Wuppertal.
- Gegenüber Sponsoren und Spendern treten wir einheitlich auf.
- Zu gleichen Anliegen müssen Beschlüsse nicht mehr in getrennten Mitgliederversammlungen und von getrennten Vorständen gefaßt werden.
- Aktivitäten der Neigungsgruppen sind – wo die Gruppen nicht bereits gemeinsam handeln – leichter zu koordinieren und einfacher zu organisieren.
- Funktionsträger sind im Verhinderungsfall einfacher und qualifizierter zu vertreten (z.B. Hüttenreferenten untereinander).
- Steigerung des Mitgliederservice durch Ausweitung der Geschäftsstellenzeiten.
- Bei der Teilnahme an Tagungen des Hauptvereins, des Landesverbandes oder Veranstaltungen anderer Sektionen halbieren sich der Reiseaufwand und die Kosten.
- C-Mitgliedschaften in der jeweils anderen Ursprungssektion werden überflüssig.
- Einsparungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuerklärungen, etc.
- Wegen der größeren Finanzkraft sind finanzielle Vorhaben leichter zu schultern.
- Die Verschmelzung dient der Förderung der satzungsmäßigen Bestimmungen von Zweck und Aufgabe der beteiligten Vereine.
3. Rahmenbedingungen der Verschmelzung
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die Zeit nach dem Zusammenschluss:
- Traditionen und Geschichte der Ursprungssektionen Barmen und Wuppertal werden gewahrt.
- Gewährte Auszeichnungen als Ehrenvorsitzende oder Ehrenmitglieder werden beibehalten.
- Beide Ortsgruppen Remscheid und Kierspe bleiben bestehen.
- Gemäß der Mitgliederbefragung wird die Sektion Barmen ihren Namen ändern.
- Die von den Vorständen beider Sektionen im Vorfeld erarbeiteten Satzungsänderungen der Sektion Barmen sind die Basis für die gemeinsame Sektion.
- Wie bisher wird Vereins- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt im bergund schneesportlichen Bereich aktiv betrieben, bestehende Gruppen/Abteilungen beider Ursprungssektionen werden beibehalten.
- Die eingebrachten Hütten als Stützpunkte für die Belange der Sektionen werden unter ihrem jeweiligen Namen, am jeweiligen Standort und unter Wahrung der Beziehungen zu den jeweiligen Talgemeinden erhalten. Nach § 21 Abs.5 der Satzung ist eine Änderung erheblich erschwert.
- Hüttenpatenschaften haben Bestand.
- Zweckgebundene Rücklagen werden weitergeführt.
- Verträge, insbesondere die mit den Geschäftsstellenmitarbeiterinnen, werden, wie im Verschmelzungsvertrag festgelegt, uneingeschränkt übernommen.
4. Verschmelzungsvertrag
Die Sektionen schließen zur Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag. Dieser Verschmelzungsvertrag enthält alle nach § 5 UmwG erforderlichen Angaben. Die Verschmelzung erfolgt technisch in dem die Sektion Wuppertal (als übertragender Verein) auf die Sektion Barmen (als übernehmender Verein) verschmolzen wird.
Die „Verschmelzung durch Aufnahme“ wurde vor dem Hintergrund der anfallenden Grunderwerbsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 GrEStG) durch den Eigentumsübergang von Grundstücken bei einem Umwandlungsvorgang gewählt. Die Sektion Barmen fungiert als aufnehmender Rechtsträger, da sie über ein umfangreicheres Grundvermögen verfügt und somit eine Senkung der Grunderwerbsteuer möglich ist.
Der übertragende Verein überträgt sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten gemäß § 20 UmwG auf den aufnehmenden Verein im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, jeweils gegen Gewährung von Mitgliedschaften. Der Stichtag für die Verschmelzung ist der 01.07.2021. Die Mitgliederversammlungen im Sommer 2021 müssen die Verschmelzung der Sektionen und die Zustimmungen zum Verschmelzungsvertrag sowie die Satzungsänderungen beschließen.
Alle Handlungen und Geschäfte des übertragenden Vereins gelten jeweils ab 1. Juli 2021 als für Rechnung des aufnehmenden Vereins vorgenommen.
Der Verschmelzung wird die Vermögensübersicht des übertragenden Vereins zum 30. Juni 2021 als Schlussbilanz zugrunde gelegt.
Der Vorstand des übertragenden Vereins versichert, dass in der vorgenannten Bilanz alle Vermögensteile und sämtliche Verbindlichkeiten richtig erfasst sind. Die Bilanz des übertragenden Vereins zum 30. Juni 2021 ist den beteiligten Vereinen bekannt.
Die beteiligten Vereine geben ferner die Versicherung ab, dass sie ab dem Zeitpunkt, für den die der Beschlussfassung zugrunde liegende letzte Jahresbilanz aufgestellt wird, keine neuen Verbindlichkeiten, die außerhalb des ordentlichen Geschäftsbetriebes liegen, eingehen werden. Sie verpflichten sich, solche Geschäfte bis zum Übergang des Vermögens auf den aufnehmenden Verein nicht vorzunehmen, es sei denn, der aufnehmende Verein erteilt vorher schriftlich seine Zustimmung.
Besondere Rechte im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen bei dem übertragenden Verein nicht. Einzelnen Mitgliedern werden im Rahmen der Verschmelzung keine besonderen Rechte durch den aufnehmenden Verein gewährt. Besondere Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden ebenfalls niemanden gewährt.
Der übertragende Verein hat keine besonderen Rechte wie Schuldverschreibungen, Genussrechte, nachrangige Verbindlichkeiten, stille Beteiligungen gewährt.
5. Auswirkung auf die Mitglieder
Durch die Verschmelzung beider Vereine mit dem Ziel einer gemeinsamen Sektion entstehen den jeweiligen Mitgliedern keine Nachteile.
Die Sektion Barmen gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung jedem Mitglied der Sektion Wuppertal die Mitgliedschaft in der Sektion Barmen mit dem Mitgliedsstatus, wie das Mitglied sie in der Sektion Wuppertal hatte. Die Rechte und Pflichten dieser Mitgliedschaft ergeben sich aus der Änderungsversion der Satzung der Sektion Barmen. Soweit Mitglieder der Sektion Wuppertal in der Sektion Barmen bzw. Mitglieder der Sektion Barmen in der Sektion Wuppertal eine C-Mitgliedschaft nach den Beitragskategorien des DAV ausüben, erlischt diese mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder zu den Sektionen Wuppertal gilt als solche zur Sektion Barmen. Mit der Mitgliedschaft sind keine Gewinnansprüche verbunden. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren wurden bereits im Jahre 2002 harmonisiert.
Befürchtungen, durch den Zusammenschluss könnte vieles in der Anonymität versinken, dürften unbegründet sein. In NRW gibt es einige Sektionen mit mehr als 6.000 Mitgliedern aber in keiner dieser Städte gibt es zwei Sektionen.
Die das Vereinsleben gestaltenden aktiven Mitglieder sind in beiden Ursprungssektionen ein verhältnismäßig kleiner Kreis. Sie haben sich im Verlaufe der letzten Jahre bei den gemeinsamen Vorstands- und Beiratssitzungen und bei den Treffen zur Vorbereitung dieser Verschmelzung bereits recht gut kennen und schätzen gelernt.
Ein Wechsel bei Funktionsträgern ist ganz normal, etwa dann, wenn jemand sein Amt aus persönlichen Gründen aufgibt. Alles was Mitglieder beider Sektionen unter teilweise erheblichem Einsatz von Arbeit und Freizeit geschaffen haben, bleibt erhalten. Die Satzungsänderungen schaffen beste Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Arbeit und Kommunikation im gemeinsamen Verein.
Außerdem stehen die Personen, die sich für die neue Vereinsführung bereitfinden, durch ihr bisheriges Wirken für Kontinuität und unmittelbare Ansprechbarkeit durch jedes Vereinsmitglied.
6. Finanzlage der Sektionen
Beide Sektionen sind finanziell in ihrem Bestand nicht gefährdet und bringen beträchtliche Vermögenswerte (siehe Vermögensübersichten) in die gemeinsame Sektion ein. Auch hierdurch bedingt, bietet sich im Rahmen einer zukunftsorientierten Mitglieder- und Vereinspolitik die Möglichkeit, einen leistungsstarken Verein zu bilden, der genügend Finanzkraft hat, um den Erhalt der Hoch- und Mittelgebirgshütten (Barmer Haus, Barmer Hütte, Elberfelder Hütte, Haus Astenberg und Sauerlandhütte) sowie der Kletterhalle sicherzustellen.
7. Ausblick
Die Vorstände beider Sektionen versprechen sich aus der Verschmelzung eine deutliche Aktivierung der Sektionsarbeit zum Nutzen aller bisherigen und neuen Mitglieder. Sie holen eine Entwicklung nach, die seit der Städtevereinigung im Jahre 1929 überfällig war. Es gilt die Chance wahrzunehmen, dem Alpinsport in Wuppertal mehr Möglichkeiten und Beachtung zu verschaffen.