Wir suchen Unterstützung für unser Datenschutzmanagement nach DSGVO
Eine „klassisches“ Aufgabenbeschreibung ist hier nicht angebracht, lest selbst:
Mit der Gültigkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die nationalen Datenschutzgesetze weitgehend abgelöst und das Thema hat an Umfang und Bedeutung stark zugenommen.
In anderen Worten: Die Vorgaben der DSGVO gelten europaweit für alle Unternehmen, Vereine und andere nichtstaatliche Organisationen, wobei für Vereine die identischen Anforderungen gelten wie für Unternehmen.
Eine der wesentlichen Neuerungen der DSGVO gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz sind die umfangreichen Dokumentationspflichten und Organisationsaufgaben. Alle in den Sektionen genutzten IT-gestützten Arbeitsprozesse müssen samt den in der Sektion ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Im Einzelnen kommen auf die Sektionen durch die DSGVO u. a. die folgenden Aufgaben zu, wobei die Bundesgeschäftsstelle des DAV die Sektionen zumindest, soweit es sich um Aufgaben handelt, die gleichermaßen die Sektionen wie auch die Bundesgeschäftsstelle betreffen, unterstützt:
- Die Einwilligungen der Mitglieder für die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten müssen aktuell gehalten werden, wobei hier die Transparenz der Datenschutzerklärungen im Vordergrund steht. Die von der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung gestellten Aufnahmeanträge werden entsprechend angepasst. Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung bei der Online-Mitgliederaufnahme.
- Die Datenschutzerklärungen für Webseiten müssen stets angepasst werden (zum Beispiel Einführung Google-Analytics auf Vereinswebseite oder Social Media), ebenfalls mit dem Ziel, die Transparenz zu erhöhen.
- Im Bereich der Videoüberwachung müssen alle Überwachungsmaßnahmen dokumentiert werden.
- Während die Auskunfts- und Korrekturrechte der Mitglieder praktisch unverändert bestehen bleiben, kommt dem Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten (Recht auf Vergessen werden) eine erhöhte Bedeutung zu.
- Auftragsdatenverarbeitungsverträge, die bei der Einschaltung von Dienstleistern erforderlich sind, müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllen.
- Alle in den Sektionen genutzten IT-gestützten Arbeitsprozesse müssen samt den in der Sektion ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Die Bundesgeschäftsstelle des DAV unterstützt bei der Umsetzung der Vorgaben die Sektionen durch die Zurverfügungstellung von Vorlagen und Mustern. Darüber hinaus informiert die Bundesgeschäftsstelle mittels einer detaillierten Beschreibung über die Rahmenbedingungen.
Notwendige Voraussetzungen
Der/die Unterstützer*in verfügt über
- die Bereitschaft sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen oder besitz bereits Grundkenntnisse hierzu
- Kommunikationsfähigkeit mit unterschiedlichen Personen- und Altersgruppen
- gute organisatorische Fähigkeiten
- Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
Wünschenswerte Kompetenzen
Der/die Unterstützer*in verfügt über
- Kenntnisse rund um die Sektion
Wir bieten
Der/die Unterstützer*in
- erhält alle Auslagen ersetzt, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen
- erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen besuchen, um die notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen zu erlangen bzw. weiterzuentwickeln
Zeitaufwand:
Der zeitliche Aufwand richtet sich ganz nach den Möglichkeiten des/der Unterstützers/Unterstützerin und wird sicherlich zum Start größer sein als später im „Regelbetrieb“. Zwei/drei Std./Woche wird es wohl in Anspruch nehmen.
Bei Interesse wende dich direkt an:
Peter Bannenberg
peter.bannenberg@dav-wuppertal.de