FAQ - Von der Anmeldung bis zur Veranstaltung

So geht's...

  1. Schau dir unser umfangreiches Ausbildungs- und Tourenprogramm an. Zu jeder Veranstaltung findest Du wichtige Informationen zum Inhalt, zu den Anforderungen, dem Termin, zur benötigen Ausrüstung und die Kontaktmöglichkeit zur Kurs- und Tourenleitung. 
  2. Beachte dabei die Abgrenzung zwischen Ausbildungskursen/ Führungstouren und Gemeinschaftsfahrten.
  3. Wenn du einen Kurs oder eine Tour gefunden hast, bewerte bitte, ob du die erforderlichen Voraussetzungen (Technik und Kondition) erfüllst. Bitte beachte auch unsere "Wichtigen Hinweise" zu Ausbildungskursen, Führungstouren sowie Gemeinschaftsfahrten. Die Teilnahme an Kursen und Touren setzt grundsätzlich eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein (DAV) voraus. Ausnahmen sind bei einzelnen Sonderveranstaltungen, beispielsweise Theorie-, Informations- oder Schnupperangeboten, möglich und werden in der jeweiligen Ausschreibung ausdrücklich angegeben. Mitglieder der DAV-Sektion Wuppertal sowie anderer DAV-Sektionen müssen ihre gültige DAV-Mitgliedschaft zu Beginn der Veranstaltung durch Vorlage des DAV-Mitgliedsausweises nachweisen.
  4. Nehme dann Kontakt zur Kurs- bzw. Tourenleitung auf und kläre, ob noch Plätze frei sind bzw. ob du die Anforderungen erfüllst.
  5. Die Kurs- bzw. Tourenleitung schickt dir dann das Anmeldeformular (inkl. Datenschutzinformation) zu, welches du bitte innerhalb weniger Tage ausfüllst und unterschrieben an die Kurs- bzw. Tourenleitung zurückschickst.
  6. Zusätzlich teilt dir die Kurs- bzw. Tourenleitung die Zahlungsmodalitäten mit. Die Kursgebühr ist mit deiner Anmeldung sofort und in voller Höhe fällig; sie muss vom Teilnehmenden im Voraus an die Kurs- bzw. Tourenleitung entrichtet werden.
  7. Falls es für die Kurs- bzw. Tourenleitung notwendig ist, dass sie Vorauszahlungen für Nebenkosten an Dritte leisten muss (z. B. Anzahlung bei Hüttenreservierung), so sind diese vorgestreckten Sicherungsanzahlungen an Dritte von den Teilnehmenden ebenfalls im Voraus an die Kurs- bzw. Tourenleitung zu entrichten.
  8. Nach Eingang der Kursgebühr sowie des unterschriebenen Anmeldeformulars wird die Teilnahme als verbindlich angesehen und von der Kurs- bzw. Tourenleitung bestätigt.
  9. Bei einigen Veranstaltungen findet ein Vortreffen statt. Die genauen Details teilt dir die Kurs- bzw. Tourenleitung mit.
  10. Die Anreise zum Veranstaltungsort erfolgt eigenverantworlich durch die Teilnehmenden, sie sollte möglichst klimaschonend erfolgen (z. B. Anreise mit ÖPNV / Bahn oder in Fahrgemeinschaften).
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Bitte beachte die Ausbildungs- und Tourengrundsätze sowie unsere Hinweise zur Anmeldung, bevor du dich für Kurse oder Touren anmeldest:

Weitere Informationen

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der in der Ausschreibung genannten Kurs- bzw. Tourenleitung, bei Gemeinschaftstouren bei der organisierenden Person. Maßgeblich für die Vergabe der Plätze ist in der Regel der Eingang der verbindlichen Anmeldung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen.

Die Kurs- und Tourenausschreibungen erläutern die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung. Der konkrete Ablauf, die Tourenauswahl und einzelne Ausbildungsinhalte können aufgrund von Wetter, Verhältnissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen (Steinschlag, Lawinengefahr usw.) angepasst werden. Die Kurs- bzw. Tourenleitung kann Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen oder entsprechend den Fähigkeiten der Teilnehmenden ändern, einschränken oder abbrechen. Für einzelne Veranstaltungen kann ein Vorbereitungstreffen vorgesehen sein. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend.

 

Bitte helfe dir, den Ausbildenden und Tourenleitenden, indem Du dir die Voraussetzungen zu der von dir gewählten Veranstaltung genau durchliest. Für jede Veranstaltung sind die erforderlichen technischen Fähigkeiten, Kenntnisse und konditionellen Voraussetzungen in der Ausschreibung beschrieben. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, ihre Eignung realistisch einzuschätzen. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Anmeldung Rücksprache mit der Kurs- bzw. Tourenleitung zu halten.

Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, ist für die Teilnahme eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein (DAV) erforderlich. Teilnahmeberechtigt bei Gemeinschaftsfahrten sind nur Mitglieder der Sektion Wuppertal, über Ausnahmen für Mitglieder anderer DAV-Sektionen entscheidet die organisierende Person.  Bei Gemeinschaftsfahrten sind grundsätzlich nur Mitglieder der Sektion Wuppertal teilnahmeberechtigt, über Ausnahmen für Mitglieder anderer DAV-Sektionen entscheidet die organisierende Person. Mitglieder der DAV-Sektion Wuppertal sowie anderer DAV-Sektionen müssen ihre gültige DAV-Mitgliedschaft zu Beginn der Veranstaltung durch Vorlage des DAV-Mitgliedsausweises nachweisen. Die Kurs- bzw. Tourenleitung kann die Teilnahme ablehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Eine Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal kannst Du schnell und einfach hier beantragen: https://www.dav-wuppertal.de/ueber-uns/mitgliedschaft

Das Ausbildungs- und Tourenprogramm der Sektion Wuppertal umfasst sowohl Ausbildungskurse als auch Gemeinschaftstouren.

Bei Ausbildungskursen bzw. Führungstouren übernimmt die Kurs-/Tourenleitung die Verantwortung für Planung, Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung sowie die Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

Gemeinschaftstouren richten sich dagegen an Teilnehmende, die die ausgeschriebenen Anforderungen bereits selbstständig beherrschen und die Tour eigenverantwortlich durchführen können. Eine bergsportliche Ausbildung oder Führung findet nicht statt. Die organisierende Person übernimmt die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung, prüft die Teilnahmevoraussetzungen und koordiniert bei Bedarf Anreise und Unterkunft, ohne jedoch die Verantwortung für die eigenständige bergsportliche Durchführung der Tour zu übernehmen.

Bei Gemeinschaftsfahrten sind grundsätzlich nur Mitglieder der Sektion Wuppertal teilnahmeberechtigt, über Ausnahmen für Mitglieder anderer DAV-Sektionen entscheidet die organisierende Person. Voraussetzungen, Anforderungen und besondere Risiken werden in der jeweiligen Ausschreibung transparent dargestellt.

Bei Ausbildungskursen bzw. Touren übernimmt durch die Kurs- bzw. Tourenleitung lediglich die bergsportliche Ausbildung und Führung sowie die Organisation und Vermittlung der Unterkunft.

Bei Gemeinschaftstouren beschränkt sich die Leistung auf die organisatorische Vorbereitung und Koordination der Veranstaltung.

Die erforderliche Ausrüstung ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen oder wird von der Kurs- bzw. Tourenleitung bekanntgegeben. Alpintechnische Ausrüstungsgegenstände können nach vorheriger frühzeitiger Absprache mit der Kursleitung und im Rahmen der verfügbaren Bestände teilweise ausgeliehen werden. Selbst mitgebrachte Ausrüstung muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, den aktuellen sicherheitsrelevanten Standards entsprechen, darf keine erkennbaren Beschädigungen aufweisen und die vom Hersteller vorgegebene maximale Nutzungsdauer nicht überschritten haben.

Von der Sektion leihweise überlassene Ausrüstungsgegenstände müssen sachgemäß behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Teilnehmer (Wiederbeschaffungswert).

Die Kursgebühren sind mit der Anmeldung sofort und in voller Höhe fällig, sie müssen von den Teilnehmenden im Voraus an die Kurs- bzw. Tourenleitung entrichtet werden. Die Kurs- bzw. Tourenleitung teilt dir mit der Anmeldung die genauen Zahlungsmodalitäten mit. Die Teilnahme ist verbindlich, sobald die schriftliche Anmeldung der Kurs-/Tourenleitung vorliegt, die Kursgebühr auf dem angegebenen Konto eingegangen ist und die Kurs-/Tourenleitung die Teilnahme bestätigt hat. Die Kursgebühr dient, sofern nicht anders in der Kursausschreibung vermerkt, lediglich der Deckung der Kosten (z. B. Reisekosten, Übernachtung, Organisation, Material) der ehrenamtlichen Kurs- und Tourenleiter*innen.

Für Mitglieder anderer DAV-Sektionen sowie für Nichtmitglieder können abweichende Kursgebühren erhoben werden. Die jeweils gültigen Kursgebühren sind in der Ausschreibung angegeben. Als Sektionsmitglied gilt, wer mindestens eine C-Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal besitzt. Mitglieder der DAV-Sektion Wuppertal sowie anderer DAV-Sektionen müssen ihre gültige DAV-Mitgliedschaft zu Beginn der Veranstaltung durch Vorlage des DAV-Mitgliedsausweises nachweisen. Eine Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal kannst Du schnell und einfach hier beantragen: https://www.dav-wuppertal.de/ueber-uns/mitgliedschaft

Jeder Teilnehmende reist auf eigenes Risiko individuell an, wählt Verpflegung und Qualität der Unterbringung in der Unterkunft selbst und trägt alle für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Sonstiges entstehenden Kosten. Die Sektion Wuppertal übernimmt durch die Kurs-/Tourenleitung lediglich die Vermittlung der Unterkunft und die bergsportliche Ausbildung und Führung. Demzufolge ist der Kurs/ die Fahrt keine Reiseveranstaltung im Sinne der §§ 651 a - y BGB. Ansprüche nach diesen Vorschriften können weder gegen die Sektion noch gegen die Kurs-/Tourenleitung erhoben werden.

Bei manchen Veranstaltungen ist es für die Kurs- bzw. Tourenleitung notwendig, dass sie Vorauszahlungen für Nebenkosten an Dritte leisten muss. Dies können z. B.  Anzahlungen bei Hüttenreservierungen / Übernachtungsgebühren oder Bahntickets für eine gemeinsame Anreise sein. Diese von der Kurs- bzw. Tourenleitung vorgestreckten Sicherungsanzahlungen an Dritte sind von den Teilnehmenden im Voraus an die Kurs- bzw. Tourenleitung zu entrichten. Die von der Kurs- bzw. Tourenleitung im Voraus getätigten Sicherungsanzahlungen an Dritte können nur zurückerstattet werden, wenn die Dritten darauf verzichten bzw. der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden kann. Falls durch eine Abmeldung vom Kurs / von der Tour weitere Kosten an Dritte entstehen, sind diese von den zurücktretenden Teilnehmenden zu ersetzen.

Je nach Veranstaltung kommen noch weitere persönliche Kosten auf dich zu: Anreise, Übernachtung, Verpflegung etc. Diese Kosten zahlst du in der Regel direkt vor Ort.

Eine Teilnahme ist verbindlich, sobald die schriftliche Anmeldung der Kurs- bzw. Tourenleitung vorliegt, der Teilnehmerbeitrag auf dem angegebenen Konto eingegangen ist und die Kurs- bzw. Tourenleitung die Teilnahme bestätigt hat.

Es kann jedoch immer mal vorkommen, dass Du nach verbindlicher Anmeldung doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen kannst. Sagst du nach verbindlicher Anmeldung ab, kannst du eine adäquate Ersatzperson benennen. Die Ersatzperson muss sich dann direkt bei der Kurs- bzw. Tourenleitung melden. Kannst du keine Ersatzperson benennen und es gibt bei rechtzeitiger Absage keine weiteren Interessenten (Warteliste), so musst du den vollen Teilnehmerbeitrag entrichten. Eine Erstattung der Kursgebühren ist nicht möglich, da es sich um eine Gruppenveranstaltung handelt.