Klettergarten Felsenarena
Laufende Felserschließungsarbeiten rechts neben Sektor 3 (= die "Linke Wand"). Dieser Bereich darf nicht betreten werden von Besuchern der Felsenarena! Steinschlaggefahr!
Der Klettergarten Felsenarena bietet Klettern und Bouldern an Kalkstein im urbanen Raum. Direkt an der Langerfeld-Bahntrasse und nur fünf Gehminuten von der Schwebebahn- und S-Bahn-Station Oberbarmen finden sich hier ca. 35 gut gesicherte Kletterrouten und ca. 25 Boulder im unteren und mittleren Schwierigkeitsbereich.
Du möchtest vor Ort klettern? Das folgende gilt es zu beachten:
- Der Zugang zu den Felsen ist mit einem Schlüssel möglich, der gegen Pfand in der Kletterhalle Wupperwände (Öffnungszeiten beachten!) entliehen werden kann. Achtung: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Schlüsseln. Eine Reservierung des Schlüssels ist vorab nicht möglich. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, klettert zuerst.
- Das Leihen von Material für die Nutzung in der Felsenarena ist nicht möglich.
- Der Zugang erfolgt über das Törchen rechts neben dem Vereinsheim.
- Die Mitarbeiter der Wupperwände verwalten ausschließlich die Schlüssel. Bei Problemen oder Fragen zum Klettergebiet können diese euch nicht weiterhelfen. Hierzu wendet euch bitte an Manuela Schmidt (manuela.schmidt@dav-wuppertal.de).
Das Betreten des und damit auch das Abseilen vom Felskopf sind ausdrücklich verboten!
siehe Nutzungsregeln
Nutzungsordnung für den DAV-Klettergarten „Felsenarena“
Der DAV-Klettergarten Felsenarena (im folgenden „Felsenarena“) wird durch die Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins e.V., Badische Straße 76, 42389 Wuppertal (im Folgenden „Sektion Wuppertal“) auf Erlaubnis des Gebietseigentümers (Stadt Wuppertal) und in Abstimmung mit dem TuS Grün-Weiß-Wuppertal (Verein) betrieben.
Diese Nutzerordnung regelt neben den Nutzungsregeln der städtischen Satzung zur Benutzung von Sportstätten den Kletterbetrieb gem. § 6 der Vereinbarung über die klettersportliche Nutzung des „Steinbruch Höfen“ genannt Felsenarena.
Mit dem Betreten der Felsenarena wird diese Nutzerordnung anerkannt!
1. Betretungs- und Nutzungsrecht
- Der Klettergarten ist komplett durch eine Umzäunung vom übrigen Sportplatz abgegrenzt. Das Betreten des gesamten Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Wer die Felsenarena betritt, hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, gestört oder beeinträchtigt werden.
- Die Anreise sollte aufgrund der zentralen Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Fahrrad über die Nordbahntrasse geschehen. Autos dürfen auch auf dem Vereinsparkplatz abgestellt werden. Die Feuerwehrzufahrt muss für den Fall einer Rettung stets freigehalten werden, deshalb ist dort kein Parken zulässig.
- Nutzungsberechtigt sind Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. und deren Gäste. Unter Gäste fallen auch Bergsportverbände mit Gegenrecht (Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Sektion Wuppertal erforderlich).
- Das Klettern und Sichern ist nur Personen gestattet, die die anerkannten und gängigen Sicherungstechniken / Einbindetechniken ins Seil eigenverantwortlich beherrschen oder von einer Person mit entsprechenden Kenntnissen beaufsichtigt werden. Hierbei gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Alpenvereins.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur klettern, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können. Kinder, welche das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen ferner nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer legitimierten Person klettern, welche die Aufsicht ausübt.
- Klettergartenwart, Gebietsbetreuer*in und deren Vertreter*innen handeln im Auftrag der Sektion Wuppertal. Sie üben, neben den Funktionsträgern des Vereins, im Rahmen ihrer Tätigkeit auch das Hausrecht aus und vertreten die Interessen der Sektion. Es ist ihnen vorbehalten, einzelne Routen oder Felsbereiche aus Sicherheitsgründen oder für die Dauer eventueller Vogelbruten zu sperren. Ihren Anweisungen haben alle Besucher*innen und Benutzer*innen des Klettergartens uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Dies schließt einen Verweis vom Gelände mit ein.
- Der Zugang erfolgt über das Törchen rechts neben dem Vereinsheim.
Die Schlüssel (einer für das große Tor und einer für alle Zugangstüren zu den Klettersektoren) für den Klettergarten können während der Öffnungszeiten der DAV-Kletterhalle „Wupperwände“, dort gegen Abgabe eines Pfands und Vorlage des DAV-Ausweises (DAV-Ausweis, Personalausweis, etc.) entliehen werden. Das Gelände muss beim Verlassen stets wieder verschlossen und der Schlüssel am selben Tag zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels ist eine Gebühr von EUR 100,00 zu entrichten.
2. Klettern
- Klettern ist eine Sportart, deren Ausübung zum Teil nicht erkennbare Risiken mit sich führt und bei deren Ausübung es unter Umständen zu schwersten Verletzungen - auch mit Todesfolge - kommen kann. Oberste Priorität sollte daher immer die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der anderen Kletternden haben. Unnötige und unangemessene Gefährdungen aller anwesender Personen und der Einrichtungen des Sportgeländes sind unbedingt zu vermeiden.
- Die Felsenarena ist ein ehemaliger Steinbruch und keine künstliche Kletteranlage. Die Festigkeit des Gesteins hat alpinen Charakter. Jeder Kletternde ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und klettert - wie im Gebirge(!) - auf eigenes Risiko. Es besteht Steinschlaggefahr! Das Tragen von Helmen wird beim Klettern und Sichern empfohlen.
- Das Überklettern der Umlenkhaken ist untersagt!
- Lose Felsstücke und lose oder defekte Zwischenhaken/Standhaken sind unverzüglich der Geschäftsstelle der Sektion Wuppertal zu melden.
- Nichtkletterern ist der Aufenthalt im Einstiegsbereich der Routen generell untersagt.
3. Umweltverträgliches Verhalten
- Toiletten stehen im Vereinsheim des Fußballvereins zur Verfügung. Wir empfehlen eine kleine Spende für die Nutzung der sanitären Anlagen.
- Die Wege dürfen nicht verlassen und der Felskopf nicht betreten werden.
- Bäume, Sträucher und Pflanzen sind Bestandteil der Natur und dürfen weder beschädigt, entfernt oder mitgenommen werden.
- Abfälle jeglicher Art sind beim Verlassen des Klettergartens mitzunehmen und dürfen nicht zurückgelassen werden.
- Es ist verboten, Feuer zu entzünden. Die Verwendung von Grillgeräten und Kochern jeglicher Art sowie der Umgang mit glimmenden Gegenständen sind untersagt.
- Zelten oder Campieren auf dem gesamten Gelände, inkl. Parkplatz, ist verboten. Der Klettergarten ist spätestens mit Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Achtung: Zur Rückgabe des Schlüssels die Öffnungszeiten der Kletterhalle beachten.
4. Veranstaltungen/Kletterkurse
- Veranstaltungen, die nicht in Verbindung mit dem Klettersport stehen, sind grundsätzlich nicht zulässig.
- Veranstaltungen (kommerzielle und nicht-kommerzielle Veranstaltungen) im Rahmen des zugelassenen Kletterbetriebs, die nicht von der SektionWuppertal initiiert sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Sektion Wuppertal.
Wuppertal, den 16. Oktober 2024
Der Vorstand
Sektion Wuppertal
Topos Felsenarena
Hier kannst Du Dir das aktuelle Topo der Felsenarena herunterladen.
Außerdem werden die Routen auch auf theCrag gepflegt.
Klettertopo
Bouldertopo
Anfahrt
Felsenarena
Der Zugang zu den Felsen ist mit einem Schlüssel möglich, der gegen Pfand in der Kletterhalle Wupperwände (Öffnungszeiten beachten!) entliehen werden kann.
42277 Wuppertal