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© DAV/Marisa Koch
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Formulare & Dokumente

Hier findest Du eine Übersicht aller wichtigen Formulare und Information rund um Deine Mitgliedschaft in der Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins e. V.
 

Mitgliedsbeiträge

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SEPA Einzugsermächtigung

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Änderungsformular

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Satzung der Sektion Wuppertal

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Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Sektionsvorstand den Sektionsanteil am Beitrag ermäßigen oder erlassen. Bei Eintritt ab dem 01.09. eines Jahres gilt ein ermäßigter Beitrag.

Beitragsumstufungen erfolgen automatisch durch die Sektionsgeschäftsstelle bei Vollendung des 18. und 24. Lebensjahres.

Senioren, die bis zum 31.12. des laufenden Beitragsjahrs 70 Jahre alt geworden sind, erhalten ab dem Folgejahr auf Antrag die B-Mitgliedschaft. Der Antrag muss bis spätestens 30.11. eines Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.

Beitragskategorie Schwerbehinderung ab 50%: Für die Änderung der Beitragskategorie bei Schwerbehinderung ab 50% muss die Kopie des Schwerbehindertenausweises bis spätestens 30.11. eines Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.
Eine Änderung im Lauf des Beitragsjahrs ist nicht möglich

Alleinerziehende erhalten auf Antrag, bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung, die Familienmitgliedschaft, d.h. A-Mitglied-Familie 88,- €, Kinder sind bis 18 Jahre beitragsfrei. Der Antrag/Erklärung muss bis spätestens 30.11. eines Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.

Partnermitgliedschaft bedeutet A-Mitglied und B-Mitglied mit gemeinsamer Anschrift und Zahlung des Gesamtbetrages Höhe von 144,- Euro plus 20,- Euro.

Beitragseinzug: Jedes neue Mitglied muss grundsätzlich eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ist der Kontoinhaber nicht der Hauptantragsteller, muss auch die Anschrift des Kontoinhabers in das Formular der Einzugsermächtigung eingetragen werden. Der Beitrag wird bei Neuaufnahmen 14 Tage nach Aufnahme eingezogen. Der Beitragseinzug für das Folgejahr erfolgt am 02. Januar eines Jahres. Fallen die Abbuchungstermine nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

Barzahler (Mitglieder, die keine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben) überweisen den Jahresbeitrag bis zum 31.01. eines Jahres. Eine Rechnung wird nicht zugesandt. Der Mitgliedsausweis wird erst nach Zahlung ausgehändigt oder zugesandt. 

Der Mitgliedsausweis wird nach Abbuchung der Lastschrift Mitte bis Ende Februar aus München versendet. Mitgliedern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Ausweis ab Mitte Februar nach Eingang der Überweisung zugesandt. Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Ist der Ausweis bis zum 28. Februar eines Jahres nicht bei Ihnen eingetroffen, benachrichtigen Sie bitte unsere Geschäftsstelle.

Versicherungsschutz ist nur gegeben, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Jahresbeitrag bezahlt wurde.

Wenn Sie glauben, dass die Beitragshöhe nicht stimmt oder wir einen Fehler gemacht haben, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie das Geld über die Bank zurückfordern.
Die Gebühren für Rücklastschriften sind sehr hoch.

Mahnungen wegen nicht bezahlter Beiträge sind für beide Seiten ärgerlich und aufwendig. Für eine erste Mahnung berechnen wir säumigen Zahlern 2,50 €, für eine 2. Mahnung 5,- € und für die 3. Mahnung 7,50 €.

Änderung Anschrift: Laut Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, Änderungen der Anschrift alsbald, spätestens bis zum 30.11. eines Jahres, der Sektion mitzuteilen. Nur so ist es möglich, den Versand von Ausweis, „Wuppertal Alpin“ und „Panorama“ zu garantieren.

Änderung Konto- oder Bankwechsel: Änderungen müssen bis spätestens 30.11. eines Jahres der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Bei nicht eingelösten Bankeinzügen berechnet Ihre Bank uns Rücklastgebühren, die Sie in voller Höhe zu tragen haben.

Kündigungen sind nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben, auch als E-Mail, muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 30.09. eines Jahres vorliegen. Bei Partner- oder Familienmitgliedschaft muss das A-Mitglied benennen, wer gekündigt wird und wer evtl. weiter Mitglied der Sektion bleibt. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt.

Bitte senden Sie uns keine Einschreibebriefe, da die Geschäftsstelle nur stundenweise besetzt ist.

Die Satzung der Sektion wird mit der Aufnahme (Ausstellung des gültigen DAV-Ausweises) anerkannt.

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Die Kennungen der Einzugsermächtigungen bzw. des SEPA-BasisLastschriftmandats:

Jedem Mitglied (Mandat) wird eine eindeutige Mandatsreferenz zugeordnet.

Diese setzt sich wie folgt zusammen: 002500 – Mitgliedsnummer

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) lautet: DE18ZZZ00000238556

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 02. Januar eines Jahresabgebucht. Fällt das genannte Datum nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV und erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Wuppertal des Deutschen Alpenvereins e.V. an.

Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird.

Wir bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für oben genannte Person(en) von der angegebenen Bankverbindung.

Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.

Die Sektion Wuppertal räumt freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein.

Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde.

Falls Sie bereits einen Mitgliedsausweis erhalten haben, senden Sie den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurück


Versicherungen

Orientierung mit der Webseite alpenvereinaktivcom, die in einem Smartphone aufgerufen ist. | © DAV /Silvan Metz
© DAV /Silvan Metz

Wenn der Notruf unausweichlich ist: Als DAV-Mitglied bist Du beim Bergsport rundum abgesichert. Erfahre mehr über alle unsere Versicherungen und wohin Du Dich im Schadensfall wenden kannst.

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz des Alpinen Sicherheits-Service bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).

Außerdem ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich über die Reisegepäckversicherung für Hüttengäste versichert .

 

Weitere optionale Versicherungen des DAV findest Du auf der Seite des Alpenvereins.


Bankverbindungen

Sektion Wuppertal
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE94 3305 0000 0000 5320 85
BIC: WUPSDE33
Gläubiger-ID: DE18ZZZ00000238556
 
Raika Bank St. Jakob/Def.
IBAN: AT77 3637 8000 0502 1001
BIC: RZTIAT22378


Kontakt zur Sektion

Du kannst über unsere Geschäfsstelle Kontakt zu uns aufnehmen, per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular.

Allgemeine Anfragen

    

Geschäftsstelle

Badische Straße 76
42389 Wuppertal

Mo. - Do. von 14 - 16 Uhr
Fr. von 15 - 18 Uhr
Änderungen wg. Urlaub werden kurzfristig auf der Startseite unter „News und Termine“ bekannt gegeben.

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